Für die Lebensmittelsicherheit untersuchen wir einerseits Planproben (Stichproben in Verarbeitungsbetrieben, Geschäften, Restaurants, Marktständen) andererseits aber auch Verdachtsproben (z. B. Verbraucherbeschwerden).
Entsprechend dem Warenkorb werden vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen (LMTVet) täglich Proben in das Landesuntersuchungsamt (LUA) gebracht.
Planproben sind amtliche Proben, die zielorientiert und koordiniert innerhalb eines Probenplans entnommen werden. Dabei werden alle Proben berücksichtigt, die dem Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuch (LFGB) unterliegen. Wichtigstes Ziel bei der Planung ist der umfangreiche Schutz des Verbrauchers.
Lebensmittelkontrolleure stoßen bei der Entnahme von Planproben in Supermärkten, Bäckereien, Fleischereien usw. oder bei Betriebsbesichtigungen immer wieder auf Lebensmittel, bei denen Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder anderer nachteiligen Beeinflussung zu erwarten sind. Diese Proben werden als Verdachtsproben entnommen.
Wir prüfen Aussehen, Geruch und Geschmack, analysieren die Zusammensetzung und fahnden nach Zusatzstoffen, Allergenen, Mykotoxinen sowie Pestizid- und Antibiotikarückständen, die nicht erlaubt sind. Wir spüren Krankheitserreger wie Salmonellen auf, die zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen.
Außerdem prüfen wir, ob die Kennzeichnung den Vorschriften entspricht oder den Verbraucher über den wahren Inhalt der Packung täuschen könnte und ob die Sorgfalt bei der Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln eingehalten wurde.
Probenannahme
Planproben sind amtliche Proben, die zielorientiert und koordiniert innerhalb eines Probenplans entnommen werden. Dabei werden alle Proben berücksichtigt, die dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) unterliegen. Wichtigstes Ziel bei der Planung ist der umfangreiche Schutz des Verbrauchers.
Lebensmittelkontrolleure stoßen bei der Entnahme von Planproben in Supermärkten, Bäckereien, Fleischereien usw. oder bei Betriebsbesichtigungen immer wieder auf Lebensmittel, bei denen Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder anderer nachteiligen Beeinflussung zu erwarten sind. Diese Proben werden als Verdachtsproben entnommen.