Unsere Aufgabenbereiche lassen sich wie folgt darstellen:
Seit Juni 2023 ist eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft, welche in einigen Punkten Verschärfungen von Grenzwerten sowie neue Kontroll- und Qualitätsparameter vorsieht. Dies gilt unter anderem für die Grenzwerte des Schwermetalls Blei.
Blei ist bereits seit langem als Werkstoff verboten, allerdings in Form von Altlasten immer noch in einigen alten Trinkwasserinstallationen zu finden. Alte Bleileitungen müssen grundsätzlich bis 12. Januar 2026 entfernt oder still gelegt werden. Installations- und Wasserversorgungsunternehmen unterliegen sogar einer Meldepflicht an das Gesundheitsamt, sollten sie Bleileitungen während ihrer Arbeiten entdecken.
In den seltensten Fällen liegen Bleirohre offen und sind als solche leicht zu erkennen. Hier kann eine Analytik des Trinkwassers Aufschluss über mögliche Kontaminationsquellen und Gesundheitsgefahren geben, bevor kostspielige Sanierungen vorgenommen werden.
Für Informationen zur Bleianalytik sprechen Sie uns gerne an: kirsten.kerkhoff@lua.bremen.de.